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   VGH Bayern, 14.02.2014 - 3 CE 13.2193   

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VGH Bayern, 14.02.2014 - 3 CE 13.2193 (https://dejure.org/2014,4015)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.02.2014 - 3 CE 13.2193 (https://dejure.org/2014,4015)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Februar 2014 - 3 CE 13.2193 (https://dejure.org/2014,4015)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2014 - 3 CE 13.2193
    Ein Bewerber hat daher Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (BVerwG B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 20).

    Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber um eine Beförderungsstelle sind in erster Linie anhand aussagekräftiger, d.h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhenden dienstlichen Beurteilungen vorzunehmen (BVerwG B.v. 20.6.2013 a.a.O. Rn. 21; BayVGH B.v. 17.5.2013 - 3 CE 12.2470 - juris Rn. 32).

    Die von der Antragsgegnerin als Vorrangkriterien festgelegten Einzelmerkmale Quantität und Qualität i.S.d. Art. 58 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a) und b) LlbG stellen für die Beurteilung der fachlichen Leistung i.S.d. Art. 33 Abs. 2 GG generell besonders bedeutsame Gesichtspunkte dar (BVerwG B.v. 20.6.2013 a.a.O. Rn. 53), so dass sich der Antragsteller schon aus diesem Grund nicht darauf berufen kann, davon überrascht worden zu sein, dass die Auswahlentscheidung maßgeblich auf diese beiden - leistungsbezogenen - Kriterien gestützt worden ist.

    Mit dieser Anknüpfung an das Statusamt sollen die im Wesentlichen identischen Leistungsanforderungen den Maßstab bestimmen, anhand dessen die Arbeitsqualität und die Arbeitsquantität einzustufen sind, um eine Aussage darüber treffen zu können, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen gewachsen ist, die mit den Aufgaben seines Amts und dessen Laufbahn verbunden sind (BVerwG B.v. 20.6.2013 a.a.O. Rn. 22, 53).

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2014 - 3 CE 13.2193
    Voraussetzung hierfür ist, dass die Beurteilungsmaßstäbe gleich sind und auch gleich angewendet werden (BVerwG U.v. 2.3.2000 - 2 C 7/99 - juris Rn. 18).

    Ein solches Vorgehen steht auch im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach dienstliche Beurteilungen auf der Grundlage der am Beurteilungsstichtag geltenden Vorschriften zu erstellen sind; ändert sich ein Beurteilungssystem während des Beurteilungszeitraums, so ist die Beurteilung allein nach dem am Beurteilungsstichtag geltenden Beurteilungssystem für den gesamten Zeitraum zu erstellen (BVerwG B.v. 14.2.1990 - 1 WB 181/88 - juris Rn. 6; U.v. 2.3.2000 - 2 C 7/99 - juris Rn. 15; U.v. 24.11.2005 - 2 C 34/04 - juris Rn. 9; B.v. 15.11.2006 - 2 B 32/06 - juris Rn. 3; U.v. 11.12.2008 - 2 A 7/07 - juris Rn. 12).

    Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die zu einem bestimmten Stichtag ergehenden Beurteilungen auf einheitlichen Beurteilungsgrundlagen beruhen (BVerwG B.v. 15.11.2006 a.a.O. Rn. 5) und auch gleich angewendet werden (BVerwG U.v. 2.3.2000 a.a.O. Rn. 18).

    Soweit diese durch die Änderung generell strengere Maßstäbe bzw. grundsätzlich einen anderen Weg zur Gewinnung des Urteils über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des zu beurteilenden Beamten vorsehen, wird nicht belastend in dessen subjektive Rechtspositionen eingegriffen (BVerwG U.v. 2.3.2000 a.a.O. Rn. 16; U.v. 24.11.2005 a.a.O. Rn. 9; U.v. 11.12.2008 a.a.O. Rn. 12).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2014 - 3 CE 13.2193
    Maßgeblich hierfür ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil der Beurteilung, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rn. 25).Hierbei ist darauf zu achten, dass die dem Vergleich der Konkurrenten zugrunde gelegten Beurteilungen auch untereinander vergleichbar sind; das ist in der Regel der Fall, wenn die Beurteilungen im gleichen Statusamt erzielt worden sind (BayVGH B.v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 108).

    So kann er beispielsweise der dienstlichen Erfahrung, der Verwendungsbreite oder der Leistungsentwicklung, wie sie sich insbesondere aus dem Vergleich der aktuellen mit früheren Beurteilungen ergibt, besondere Bedeutung beimessen (BVerwG B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rn. 25).

    Aus Gründen der Verwaltungsökonomie und Praktikabilität kann der Dienstherr die Binnendifferenzierung nicht auf sämtliche Einzelkriterien erstrecken, sondern nur von ihm als besonders bedeutsam erachtete Kriterien (sog. "Superkriterien", LT-Drs. 16/15832 S. 10) miteinbeziehen (Art. 16 Abs. 2 Satz 2 LlbG) und die insoweit erzielten Bewertungen besonders berücksichtigen (BVerwG B.v. 22.11.2012 a.a.O. Rn. 36).

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2014 - 3 CE 13.2193
    Ein solches Vorgehen steht auch im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach dienstliche Beurteilungen auf der Grundlage der am Beurteilungsstichtag geltenden Vorschriften zu erstellen sind; ändert sich ein Beurteilungssystem während des Beurteilungszeitraums, so ist die Beurteilung allein nach dem am Beurteilungsstichtag geltenden Beurteilungssystem für den gesamten Zeitraum zu erstellen (BVerwG B.v. 14.2.1990 - 1 WB 181/88 - juris Rn. 6; U.v. 2.3.2000 - 2 C 7/99 - juris Rn. 15; U.v. 24.11.2005 - 2 C 34/04 - juris Rn. 9; B.v. 15.11.2006 - 2 B 32/06 - juris Rn. 3; U.v. 11.12.2008 - 2 A 7/07 - juris Rn. 12).

    Der Gegenstand der Beurteilung, nämlich die Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung i.S.d. Art. 33 Abs. 2 GG, bleibt während des gesamten Beurteilungszeitraums gleich (BVerwG U.v. 24.11.2005 a.a.O.).

    Soweit diese durch die Änderung generell strengere Maßstäbe bzw. grundsätzlich einen anderen Weg zur Gewinnung des Urteils über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des zu beurteilenden Beamten vorsehen, wird nicht belastend in dessen subjektive Rechtspositionen eingegriffen (BVerwG U.v. 2.3.2000 a.a.O. Rn. 16; U.v. 24.11.2005 a.a.O. Rn. 9; U.v. 11.12.2008 a.a.O. Rn. 12).

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.07

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Erst- und Zweitbeurteilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2014 - 3 CE 13.2193
    Ein solches Vorgehen steht auch im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach dienstliche Beurteilungen auf der Grundlage der am Beurteilungsstichtag geltenden Vorschriften zu erstellen sind; ändert sich ein Beurteilungssystem während des Beurteilungszeitraums, so ist die Beurteilung allein nach dem am Beurteilungsstichtag geltenden Beurteilungssystem für den gesamten Zeitraum zu erstellen (BVerwG B.v. 14.2.1990 - 1 WB 181/88 - juris Rn. 6; U.v. 2.3.2000 - 2 C 7/99 - juris Rn. 15; U.v. 24.11.2005 - 2 C 34/04 - juris Rn. 9; B.v. 15.11.2006 - 2 B 32/06 - juris Rn. 3; U.v. 11.12.2008 - 2 A 7/07 - juris Rn. 12).

    Soweit diese durch die Änderung generell strengere Maßstäbe bzw. grundsätzlich einen anderen Weg zur Gewinnung des Urteils über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des zu beurteilenden Beamten vorsehen, wird nicht belastend in dessen subjektive Rechtspositionen eingegriffen (BVerwG U.v. 2.3.2000 a.a.O. Rn. 16; U.v. 24.11.2005 a.a.O. Rn. 9; U.v. 11.12.2008 a.a.O. Rn. 12).

  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen -

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2014 - 3 CE 13.2193
    Der Inhalt von Verwaltungsvorschriften wird durch die tatsächliche Verwaltungspraxis bestimmt, wobei es ausreicht, dass diese vom Urheber der Vorschriften zwar nicht ausdrücklich gebilligt, aber doch geduldet wird (BVerwG U.v. 20.4.1981 - 2 C 8/79 - juris Rn. 24).

    Entscheidend ist allein, dass der Antragsteller und der Beigeladene gleich und nach den gleichen Beurteilungsmaßstäben beurteilt worden sind (BVerwG U.v. 20.4.1981 a.a.O. Rn. 22).

  • BVerwG, 14.02.1990 - 1 WB 181.88

    Soldat - Unterlassung des Beurteilungsgesprächs - Beurteilungssystem -

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2014 - 3 CE 13.2193
    Ein solches Vorgehen steht auch im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach dienstliche Beurteilungen auf der Grundlage der am Beurteilungsstichtag geltenden Vorschriften zu erstellen sind; ändert sich ein Beurteilungssystem während des Beurteilungszeitraums, so ist die Beurteilung allein nach dem am Beurteilungsstichtag geltenden Beurteilungssystem für den gesamten Zeitraum zu erstellen (BVerwG B.v. 14.2.1990 - 1 WB 181/88 - juris Rn. 6; U.v. 2.3.2000 - 2 C 7/99 - juris Rn. 15; U.v. 24.11.2005 - 2 C 34/04 - juris Rn. 9; B.v. 15.11.2006 - 2 B 32/06 - juris Rn. 3; U.v. 11.12.2008 - 2 A 7/07 - juris Rn. 12).

    Maßgebend ist allein, welches Beurteilungssystem zum Zeitpunkt der Beurteilung gegolten hat (so ausdrücklich BVerwG B.v. 14.2.1990 a.a.O.; OVG Lüneburg B.v. 26.3.2013 - 5 LA 125/12 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2014 - 3 CE 13.2193
    Der Hinweis darauf, dass ein Anforderungsprofil für einen Beförderungsdienstposten ebenfalls nicht geändert werden dürfe und für das Auswahlverfahren verbindlich sei (BVerwG U.v. 16.8.2001 - 2 A 3/00; BayVGH B.v. 13.6.2007 - 3 CE 07.807 - juris), geht an der Sache vorbei.
  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2014 - 3 CE 13.2193
    Auch aus der langjährigen Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens folgt kein Anspruch auf Verleihung eines entsprechenden Status (BVerwG B.v. 24.9.2008 - 2 B 117.07 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 10.05.2006 - 2 B 2.06

    Beamter im Bundesdienst, dienstliche Beurteilung, Feststellung der Qualifikation,

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2014 - 3 CE 13.2193
    Soweit der Antragsteller meint, zu seinen Gunsten hätte vorliegend - entsprechend den früheren "Beurteilungsrichtlinien" (richtig: Beförderungsrichtlinien) - berücksichtigt werden müssen, dass er (dienst-) älter sei als der Beigeladene, dass er den Aufstieg vor diesem gemacht habe und sich schon länger als dieser auf einem höherwertigen Dienstposten befinde, steht der Berücksichtigung weiterer (Hilfs-) Kriterien entgegen, dass insoweit eben kein Beurteilungsgleichstand vorliegt (BVerwG B.v. 10.5.2006 - 2 B 2/06 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 13.06.2007 - 3 CE 07.807

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen

  • VGH Bayern, 01.02.2012 - 3 CE 11.2725

    Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens und Neuausschreibung bei Inkrafttreten

  • VG Ansbach, 02.11.2011 - AN 1 E 11.01685

    Unzulässige rückwirkende Änderung des Anforderungsprofils

  • VGH Bayern, 11.11.2002 - 3 CE 02.1675
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil;

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2470

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 11); Leistungsgrundsatz; Vorrang

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2006 - 4 S 2087/03

    Dienstliche Beurteilung eines Richters; Beurteilungsrichtlinie Baden-Württemberg

  • VG Darmstadt, 16.03.2012 - 1 K 632/11

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2013 - 5 LA 125/12

    Wirksamkeit eines Antrags auf Zulassung der Berufung durch Stellen eines Antrags

  • VG Hamburg, 26.02.2013 - 8 K 1969/11

    Dienstliche Beurteilung von Zollbeamten; Bündelung von Dienstposten;

  • VGH Bayern, 17.11.2017 - 3 BV 16.1539

    Forderung der Facharztanerkennung in Beförderungsrichtlinie einer

    Solche Beförderungsrichtlinien sind keine Rechtsnormen, sondern Verwaltungsvorschriften, durch die sich der Dienstherr selbst bindet, um - soweit ihm ein Ermessensspielraum zukommt - eine gleichmäßige Ermessensausübung gegenüber den Betroffenen sicher zu stellen (BayVGH, B.v. 14.2.2014 - 3 CE 13.2193 - juris Rn. 41).

    Die Änderung der Verwaltungspraxis z.B. durch Aufstellung geänderter Richtlinien für die künftige Verfahrensweise bei Beförderungen unter Abkehr von der bisherigen Übung im Rahmen der Selbstbindung der Verwaltung ist jedoch grundsätzlich nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 14.2.2014 - 3 CE 13.2193 - juris Rn. 41; B.v. 11.11.2002 - 3 CE 02.1675 - juris Rn. 41).

  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 23 CS 20.383

    Tierhaltungs- und Betreuungsverbot wegen tierschutzwidriger Unterbringung

    Unabhängig hiervon wurde das rechtliche Gehör der Antragstellerin jedenfalls im Beschwerdeverfahren gewahrt, da diese ihr gesamtes Vorbringen wiederholen konnte und dieses bei der vorliegenden Entscheidung zur Kenntnis genommen und in die Erwägung mit einbezogen wird (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2014 - 3 CE 13.2193 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.993

    Stellenbesetzung, periodische Beurteilung, Beurteilungszeitraum,

    Im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens ist auch über die Rechtmäßigkeit der Beurteilung zu befinden, soweit diese angefochten worden ist (BayVGH, B.v. 14.2.2014 - 3 CE 13.2193 - juris Rn. 28).
  • VG Arnsberg, 17.12.2018 - 2 K 8715/17
    vgl. im vorliegenden Zusammenhang zu der betreffenden rechtlichen Problematik BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2014- 3 CE 13.2193 -, juris Rn. 30 ff. (zur Anwendbarkeit neuer Beurteilungsrichtlinien auf zurückliegende Beurteilungszeiträume); vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 15. November 2006 - 2 B 32.06 -, juris Rn. 3 ff.
  • VG Ansbach, 14.06.2016 - AN 1 K 13.02072

    Beförderungsrichtlinien der Universitätskliniken - Facharztanerkennung

    Dabei könnten außer dem in der aktuellen dienstlichen Beurteilung erzielten Gesamtergebnis weitere Kriterien herangezogen werden, solange der Leistungsgrundsatz beachtet werde und die Konkurrenten gleichbehandelt würden (vgl. BayVGH vom 14.2.2014, 3 CE 13.2193).
  • VG München, 03.09.2015 - M 5 E 15.2998

    Dienstpostenbesetzung; Anfechtung der dienstlichen Beurteilung; Plausibilisierung

    Richtet sich der in einer beamtenrechtlichen Beförderungskonkurrenz unterlegene Bewerber nicht nur gegen das von seinem Dienstherrn praktizierte Auswahlverfahren, sondern zugleich auch gegen seine eigene dienstliche Beurteilung, so ist die dienstliche Beurteilung des Antragstellers in einem solchen Beförderungsrechtsstreit inzident, das heißt im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung, zu überprüfen (BVerwG, B.v. 20.1.2004 - 2 VR 3.03 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 14.2.2014 - 3 CE 13.2193 - juris Rn. 28; BayVGH B.v. 12.8.2015 - 3 CE 15.359 - juris).
  • VGH Bayern, 12.08.2015 - 3 CE 15.570

    Einstweilige Anordnung; isoliertes Begehren auf Plausibilisierung der

    Zwar sind auch dienstliche Beurteilungen, soweit sie angefochten sind, im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens (sei es im Verfahren nach § 123 VwGO bzw. einer nachfolgenden Klage) auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (BVerwG B.v. 20.1.2004 - 2 VR 3.03 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 14.2.2014 3 CE 13.2193 - juris Rn. 28).
  • VG Würzburg, 22.07.2014 - W 1 K 14.78

    Dienstpostenhebung; Anspruch auf Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens;

    Die Auffassung des Klägers werde bestätigt durch eine jüngere Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Februar 2014 (Az. 3 CE 13.2193).
  • VG Schleswig, 19.06.2014 - 12 A 173/12

    Klage einer Beamtin auf Beförderung und Schadensersatz

    Bei gleichem Gesamturteil hat der Dienstherr die Beurteilungen zunächst inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zu bewerten (BayVGH, Beschluss vom 14.02.2014 - 3 CE 13.2193 - zitiert nach juris).
  • VG Regensburg, 03.06.2020 - RN 1 K 18.1391

    Vergleich von Beamten unterschiedlicher Besoldungsgruppen

    Der Bayerische Landesgesetzgeber hat sich in Art. 58 Abs. 2 Satz 1 LlbG vielmehr für den Vergleichsmaßstab des Statusamtes entschieden (vgl. BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 28; BayVGH, B.v. 3.2.2017 - 3 CE 16.2480 - juris Rn. 4, B.v. 14.2.2014 - 3 CE 13.2193 - juris Rn. 45).
  • VG München, 22.08.2016 - M 5 E 16.3251

    Konkurrentenklage um Besetzung einer Stelle

  • VG Würzburg, 27.01.2015 - W 1 K 14.247

    Kein Vergleich von Beamten mit Angestellten

  • VG München, 24.05.2016 - M 5 E 16.883

    Streit um Dienstpostenbesetzung beim Bayerischen Landeskriminalamt

  • VG München, 15.03.2016 - M 5 E 15.5849

    Einstweiliger Rechtsschutz des unterlegenen Bewerbers gegen Stellenbesetzung

  • VG München, 18.12.2020 - M 5 E 20.4989

    Einstweiliger Rechtsschutz bei bevorstehender Stellenbesetzung (hier: parallel

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